Haftung für Kinder
Die Aufsichtspflicht der Eltern werden von den Gerichten oft, damit Geschädigten
entstandene Schäden zu ersetzen sind, recht weit ausgelegt.
Ein Beispiel: Während einer Schneeballschlacht wird ein neunjähriger Junge von seinem
Freund am Auge getroffen und verletzt. Die Eltern des Schädigers haften für
Kranken-
hauskosten, Schmerzensgeld und bei bleibenden Schaden sogar für Rentenzahlungen.
Bis wann sind Kinder in der PHV der Eltern mitversichert?
In der Regel gilt: Die Mitversicherung in der elterlichen Privathaftpflichtversicherung endet,
wenn Kinder heiraten, ansonsten mit dem Erreichen der Volljährigkeit. Befindet sich das
ledige Kind zu diesem Zeitpunkt aber noch in der Schul- oder sich unmittelbar daran
anschließenden Berufsausbildung, genießt es vom Alter unbeinträchtigt, auch weiterhin
Versicherungsschutz. Der Versicherrungsschutz endet mit Abschluss einer Berufsausbildung
oder eines Studiums.
Da jedoch der Aufnahme eines Studiums heute häufig eine Ausbildung vorausgeht, werden
bei neu abgeschlossenen Verträgen oft beide Ausbildungsabschnitte mitversichert. Das gilt
auch, wenn einem abgeschlossenen Studium eine Berufsausbildung oder ein weiteres
Studium folgt. Auf einen sachlichen Zusammenhang zwischen den unterschiedlichen
Ausbildungsgängen ist nicht notwendig.*
Für Rechtsreferendare und Lehramtsanwärter endet der Versicherungsschutz regelmäßig mit
dem 1. Staatsexamen. Sollte das Kind vor, nach oder während der Berufsausbildung den
Grundwehrdienst oder den Zivildienst ableisten, bleibt der Versicherungsschutz über die
Privathaftpflicht der Eltern weiter bestehen. Dieses gilt auch während der üblichen Wartezeit
zwischen einzelnen Ausbildungsabschnitten (beispielsweise Suche nach einer
Ausbildungs-
stelle oder Warten auf einen Studienplatz).*
*)Die einzelnen Vertragsbedingungen können von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich
ausfallen
|