Haftung für Kinder
Die Aufsichtspflicht der Eltern werden von den Gerichten oft, damit Geschädigten 
entstandene Schäden zu ersetzen sind, recht weit ausgelegt.

Ein Beispiel: Während einer Schneeballschlacht wird ein neunjähriger Junge von seinem 
Freund am Auge getroffen und verletzt. Die Eltern des Schädigers haften für Kranken-
hauskosten, Schmerzensgeld und bei bleibenden Schaden sogar für Rentenzahlungen.


Bis wann sind Kinder in der PHV der Eltern mitversichert?
In der Regel gilt: Die Mitversicherung in der elterlichen Privathaftpflichtversicherung endet, 
wenn Kinder heiraten, ansonsten mit dem Erreichen der Volljährigkeit. Befindet sich das 
ledige Kind zu diesem Zeitpunkt aber noch in der Schul- oder sich unmittelbar daran 
anschließenden Berufsausbildung, genießt es vom Alter unbeinträchtigt, auch weiterhin 
Versicherungsschutz. Der Versicherrungsschutz endet mit Abschluss einer Berufsausbildung 
oder eines Studiums.

Da jedoch der Aufnahme eines Studiums heute häufig eine Ausbildung vorausgeht, werden 
bei neu abgeschlossenen Verträgen oft beide Ausbildungsabschnitte mitversichert. Das gilt 
auch, wenn einem abgeschlossenen Studium eine Berufsausbildung oder ein weiteres 
Studium folgt. Auf einen sachlichen Zusammenhang zwischen den unterschiedlichen 
Ausbildungsgängen ist nicht notwendig.*

Für Rechtsreferendare und Lehramtsanwärter endet der Versicherungsschutz regelmäßig mit 
dem 1. Staatsexamen. Sollte das Kind vor, nach oder während der Berufsausbildung den 
Grundwehrdienst oder den Zivildienst ableisten, bleibt der Versicherungsschutz über die 
Privathaftpflicht der Eltern weiter bestehen. Dieses gilt auch während der üblichen Wartezeit 
zwischen einzelnen Ausbildungsabschnitten (beispielsweise Suche nach einer Ausbildungs-
stelle oder Warten auf einen Studienplatz).*

*)Die einzelnen Vertragsbedingungen können von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich 
ausfallen