Lebensversicherung

Der Themenbereich der Lebensversicherung ist zu beratungsintensiv, um pauschal in einem 
Onlineangebot berücksichtigt werden zu können.
Steuerliche Aspekte spielen genauso eine Rolle wie die Einschlüsse von Zusatzrisiken.
Deshalb kann und soll diese Seite nur einen Überblick verschaffen, für alle weitergehenden
Informationen nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf.

Leistung im Todesfall oder zum Ablauftermin

Die gängigste Vertragsform der Lebensversicherung dürfte die sog. gemischte Kapital-
lebensversicherung sein. Die Versicherungsleistung kommt im Todesfall des Versicherten, 
spätestens zum vertraglich vereinbarten Ablauftermin zur Auszahlung.
Diese Versorgungsform dient gleichzeitig der Alters- und Hinterbliebenenabsicherung. 
Sie eignet sich insbesondere auch zur Tilgung und Sicherung von Hypotheken und Darlehen.

Erhöhte Todesfallsumme
Bei der Versicherung mit erhöhter Todesfallsumme steht der Todesfallschutz im Vordergrund. 
Daher ist sie besonders für junge Familien mit erhöhtem Bedarf an Hinterbliebenenschutz 
geeignet und zu empfehlen. Im Todesfall wird z. B. die doppelte Erlebensfallsumme 
ausgezahlt.
Auch in Verbindung mit einer Baufinanzierung und als Hypotheken-Tilgungsversicherung ist 
sie dazu geeignet, Familien gegen die besonderen wirtschaftlichen Folgen des Todesfalls 
abzusichern.

Reduzierte Todesfallsumme
Diese Versicherung bietet Singles besondere Vorteile, weil auf einen hohen Todesfallschutz 
verzichtet wird. Statt dessen steht eine verbesserte Ablaufleistung zum Vertragsende zur 
Verfügung. Bei vorzeitigem Tod wird neben dem garantierten Versicherungsguthaben, 
bestehend aus dem Rückkaufswert ohne Gewinnbeteiligung, noch ein Sterbegeld in Höhe 
von durchschnittlich 10 Prozent der Erlebensfallsumme gewährt. Das niedrige Sterbegeld 
erfordert nur geringe Risikobeiträge, sodass diese Einsparungen voll der Kapitalbildung 
zufließen müssten.

Verbundene Leben
Hier wird der Versicherungsschutz für zwei versicherte Personen vereinbart, wobei die 
Versicherungssumme beim Tod des zuerst versterbenden Versicherten, spätestens aber 
zum Ablauf des Vertrages, zur Auszahlung kommt. Im Todesfall erlischt der Vertrag und 
für die überlebende Person endet der Versicherungsschutz. Im gleichzeitigen Todesfall 
wird die Versicherungssumme nur einmal gezahlt. Die Beiträge sind etwas höher als die 
der gemischten Form.
Sie ist vor allem als Ehegatten-Versicherung sowie als Teilhaberversicherung für Betriebe 
gebräuchlich und ist stets dann zu empfehlen, wenn zwei Personen wirtschaftlich 
miteinander verbunden sind und im Ablebensfall oder zum Vertragsablauf Kapital benötigt 
wird. Auch zur Darlehenstilgung kann sie verwendet werden.

Vergleich Kapital-LV Vergleich Risiko-LV Vergleich Berufsunfähigkeit