Bedarfsanalyse

Wichtig: Bedarfsanalyse
Eine Vielzahl unterschiedlicher Leistungsarten können inzwischen im Rahmen eines 
Unfallversicherungsvertrages vereinbart werden. Die Zusammenstellung ist entweder in 
Paketangeboten vorgegeben oder kann individuell nach Bedarf zusammengestellt werden. 
Bei den Leistungsarten sollte die Invaliditätsleistung grundsätzlich im Vordergrund stehen. 
Es sollte stets eine individuelle Bedarfsanalyse einem Vertragsabschluss vorangehen.

Invaliditätsleistungen
Leistungsvoraussetzung ist, dass die versicherte Person durch einen Unfall auf Dauer in 
ihrer körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit beeinträchtigt ist und somit der 
Invaliditätsfall gegeben ist. Voraussetzungen: Die Invalidität muss innerhalb eines Jahres 
nach dem Unfall eingetreten sein und innerhalb von 15 Monaten nach dem Unfall von 
einem Arzt schriftlich festgestellt und beim Versicherer geltend gemacht worden sein. 
Dies ist die Generalklausel in den Standard-AUB.

Gliedertaxe
Der Invaliditätsgrad wird anhand der sog. Gliedertaxe festgelegt. In dieser Gliedertaxe sind 
die  Invaliditätsgrade für Körperteile und Sinnesorgane aufgelistet, bei deren Verlust oder 
Funktionsunfähigkeit entsprechend prozentual in Bezug auf die Versicherungssumme 
geleistet wird. Ein Beispiel zur Verdeutlichung: Bei dem Verlust eines Zeigefingers würde 
beispielsweise ein Invaliditätsgrad von 10 Prozent anzunehmen sein. Bei einer Versicherungs-
summe von 200.000 € würde die Leistung 10 Prozent von 200.000 € = 20.000 € betragen.
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